Safety!
Autor: Baerchi
"Darf ich mich Security nennen wenn ich für Recht und Ordnung (HARRRR) auf einer Convention sorge?"
Konsens, der oft akzeptiert wird ist: Nein, das darf nur wer ausgebildet ist... Bla!
Richtigerweise ist es wie folgt:
1. Der §34a GewO (auf die sich die meisten beziehen) besagt lediglich, dass man eine solche Ausbildung braucht, wenn man gewerbsmäßig Leute und Dinge schützen will. Davon kann bei der Bezahlung auf den Fantreffen und Cons, die ich besuche, nicht die Rede sein (0€)
2. "Security" an sich ist und bleibt _kein_ geschütztes Wort oder gar eine geschützte Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung ist "Sicherheitsfachkraft" (SFK) und _diese_ Berufsbezeichnung benötigt zwingend die Prüfung nach §34aGewO.
Nebeneffekt: Trifft Polizei auf Menschen mit "Security"-Shirts geht sie meist davon aus, dass es SFK sind, und beurteilt eventuelle Handlungen danach und fordert u.U. sogar den Nachweise der Fachkundeprüfung. Alleine schon um das zu vermeiden, sollte man darauf verzichten. Es spricht aber (nach meiner Recherche) nichts dagegen sich "ConSec" zu nennen. Selbst die Bezeichnung "Sicherheit" für den Bereich wäre noch tragbar, wenngleich die Nähe zu "Sicherheitsfachkraft" ein gutes Gegenargument ist.
Fazit:
Man darf die ConSec ruhig ConSec nennen. Ordner ist eigentlich der passendere Begriff, jedoch werden Ordner i.A. für die gesamte Dauer einer Veranstaltung benannt, dürfen also dementsprechend "keine Pausen" machen sondern sind _immer_ im Dienst.
Vielleicht war es ja interessant, drum tagge ich jetzt mal ein paar Orga: Kickaha, NewAgeWarrior Paranoia.